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   BFH, 07.12.1971 - VII K 16/67   

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https://dejure.org/1971,1238
BFH, 07.12.1971 - VII K 16/67 (https://dejure.org/1971,1238)
BFH, Entscheidung vom 07.12.1971 - VII K 16/67 (https://dejure.org/1971,1238)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 1971 - VII K 16/67 (https://dejure.org/1971,1238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 129
  • BStBl II 1972, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.06.1958 - V C 272.57
    Auszug aus BFH, 07.12.1971 - VII K 16/67
    In dem von der BMV zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts VG 272.57 vom 7. Juni 1958 (Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 7 S. 95, Neue Juristische Wochenschrift 1958 S. 1744) ist dementsprechend auch nur eine analoge Anwendung des § 291 BGB für Prozeßzinsen im Verwaltungsstreitverfahren ausgesprochen worden.
  • BFH, 31.10.1974 - IV R 160/69

    Verzinsung - Steuererstattungsbetrag - Rechtshängigkeit - Einspruchsverfahren -

    Es besteht in Rechtsprechung und Literatur angesichts dieses klaren Gesetzeswortlauts kaum ein Zweifel, daß damit der Gesetzgeber jedenfalls bislang (im übrigen hält auch der Entwurf zur AO 1974 an der bisherigen "Miniverzinsung" fest; vgl. Sebiger, Steuer-Kongreß-Report, 1973 S. 65, 66) von einer Vollverzinsung bewußt Abstand genommen hat (vgl. Urteile des BFH vom 29. Juni 1971 VII K 31/67, BFHE 103, 28, BStBl II 1971, 740, und vom 7. Dezember 1971 VII K 16/67, BFHE 104, 129; vgl. ferner Koch, Deutsche Steuer-Zeitung, Ausgabe A, 1961, S. 194 [199], und BB 1970, 361 [367]).

    Die Rechtsprechung hat sich stets dagegen gewandt, daß aus den genannten Vorschriften auf eine allgemeine Verzinsungspflicht geschlossen wird (vgl. die genannten BFH-Urteile VII K 31/67 und VII K 16/67).

    Denn grundsätzlich ist das bürgerliche Recht auf öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse nicht anwendbar (BFH-Urteil VII K 16/67; Naumann, Finanz-Rundschau, 1969 S. 352, 357).

    Die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 ff. BGB) sind daher weder unmittelbar noch entsprechend auf einen in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis begründeten Erstattungsanspruch anwendbar (BVerwG, a. a. O.), noch enthalten sie hinsichtlich der Herausgabe von Nutzungen (§ 818 BGB) allgemeine Rechtsgrundsätze, die als "überprivatrechtliche Norm" auch im öffentlichen Recht zu beachten wären (BFH-Urteil VII K 16/67).

  • BFH, 11.12.1973 - VII R 35/71

    Erstattungsanspruch - Anwendbarkeit - Verzinsung - Rechtshängigkeit

    Wenn der Kreis der Streitigkeiten, für die nach § 33 FGO und anderen Gesetzen der Finanzrechtsweg gegeben ist, nicht auf die in § 111 FGO erwähnten Abgaben- und Vergütungsfälle beschränkt ist, kann hieraus nicht ohne weiteres geschlossen werden, daß die Verzinsungsvorschrift des § 111 FGO in allen Rechtsstreitigkeiten, die überhaupt vor die FG gelangen können, anzuwenden ist (vgl. das schon erwähnte BFH-Urteil VII K 31/67 und das BFH-Urteil vom 7. Dezember 1971 VII K 16/67, BFHE 104, 129).
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